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Rat und Tat
Sie Fragen, wir antworten.
Wenn wir Ihre Frage mit einem kurzen E-Mail beantworten können, dann tun wir das gern – und unentgeltlich, wenn sich die Frage ohne großen Aufwand beantworten lässt, oder es sich lediglich um die Frage handelt, ob wir uns mit Ihrem Thema beschäftigen wollen oder was unsere Tätigkeit kosten würde.

Sollte der Aufwand größer sein, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und geben Ihnen bekannt, was unsere Antwort kosten würde. Wenn Sie mit den von uns bekannt gegebenen Kosten einverstanden sind, mailen Sie uns ein kurzes „OK“ – und natürlich brauchen wir Ihren kompletten Namen sowie Ihre Postadresse. Unsere Antwort kommt dann innerhalb von 48 Stunden.

Sollte der Aufwand über ein Antwort-E-Mail hinausgehen, für uns (noch) nicht abschätzbar sein und/oder ein persönlicher Gesprächstermin notwendig erscheinen, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung. Zu diesem Zweck würden wir mit Ihnen einen persönlichen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren, um die Kostenfrage zu klären und eine Honorarvereinbarung zu treffen.

Selbstverständlich wahren wir auch schon ab dem Stadium der ersten anwaltlichen Auskunft das Anwaltsgeheimnis: Über alle Daten und Informationen, die wir von Ihnen erhalten - selbst über die Tatsache, dass Sie uns um Rat ersucht haben - wahren wir gegenüber jedermann Stillschweigen.
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